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   VGH Bayern, 29.12.2021 - 20 CE 21.2778   

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VGH Bayern, 29.12.2021 - 20 CE 21.2778 (https://dejure.org/2021,54826)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.12.2021 - 20 CE 21.2778 (https://dejure.org/2021,54826)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Dezember 2021 - 20 CE 21.2778 (https://dejure.org/2021,54826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; VwGO § 44a S. 1; IfSG § 20 Abs. 12 S. 1
    Zur Unzulässigkeit eines Feststellungsantrages zur Klärung der Nachweispflicht nach § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG

  • rewis.io

    Masernimpfung in Einrichtungen nach § 33 Nr. 1 IfSG, Aufforderung zu Vorlage eines (weiteren) Nachweises der Kontraindikation als unselbständige Verfahrenshandlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2021 - 20 CE 21.2778
    Der Ausschluss selbständiger Rechtsbehelfe beschränkt sich grundsätzlich auf solche Maßnahmen, die Teil eines konkreten Verwaltungsverfahrens sind, ohne selbst Sachentscheidung zu sein, ohne also ihrerseits in materielle Rechtspositionen einzugreifen (BVerwG, U.v. 1.9.2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368).

    Durch die Konzentration des Rechtsschutzes soll eine unnötige oder eventuell mehrfache Inanspruchnahme der Gerichte in derselben Sache vermieden werden, um Prozessverzögerungen entgegenzuwirken und eine effektive und zügige Erreichung des Prozessziels zu gewährleisten (BVerwG, U.v. 1.9.2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368; BayVGH, B.v. 18.12.2019 - 20 BV 18.2645 - juris).

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2021 - 20 CE 21.2778
    Behördliche Verfahrenshandlungen nach § 44a VwGO sind - ungeachtet dessen, ob sie Verwaltungsaktscharakter haben oder nicht - behördliche Handlungen, die im Zusammenhang mit einem begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren stehen und der Vorbereitung einer regelnden Sachentscheidung dienen (Hoppe in Eyermann, a.a.O. Rn. 6; BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris).
  • VGH Bayern, 07.07.2021 - 25 CS 21.1651

    Ärztliches Zeugnis zur Befreiung von der Masern-Impfung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2021 - 20 CE 21.2778
    Es hat weder die sofortige Vollziehbarkeit der Nachweispflicht angeordnet noch Mittel des Verwaltungszwangs angedroht (BayVGH, B.v. 7.7.2021 - 25 CS 21.1651 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 21.10.2021 - 3 M 134/21 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises über

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2021 - 20 CE 21.2778
    Es hat weder die sofortige Vollziehbarkeit der Nachweispflicht angeordnet noch Mittel des Verwaltungszwangs angedroht (BayVGH, B.v. 7.7.2021 - 25 CS 21.1651 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 21.10.2021 - 3 M 134/21 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2021 - 20 CE 21.2778
    Auch nach Ablauf der gesetzten Frist am 20. Juli 2021 hat das Gesundheitsamt bislang keine weiteren Schritte gegen die Antragsteller, insbesondere auch kein Bußgeldverfahren nach § 73 Abs. 1a Nr. 7d IfSG, § 35 Abs. 2 OWiG eingeleitet (vgl. zum grundsätzlich zumutbaren nachträglichen Rechtsschutz OVG Lüneburg, B.v. 4.4.2012 - 8 ME 49/12 - NordÖR 2012, 426; BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 9 CE 10.2468 - BeckRS 2010, 56426).
  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 9 CE 10.2468

    Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2021 - 20 CE 21.2778
    Auch nach Ablauf der gesetzten Frist am 20. Juli 2021 hat das Gesundheitsamt bislang keine weiteren Schritte gegen die Antragsteller, insbesondere auch kein Bußgeldverfahren nach § 73 Abs. 1a Nr. 7d IfSG, § 35 Abs. 2 OWiG eingeleitet (vgl. zum grundsätzlich zumutbaren nachträglichen Rechtsschutz OVG Lüneburg, B.v. 4.4.2012 - 8 ME 49/12 - NordÖR 2012, 426; BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 9 CE 10.2468 - BeckRS 2010, 56426).
  • VGH Bayern, 18.12.2019 - 20 BV 18.2645

    Herbeiführung des erledigenden Ereignisses durch die Aufhebung des

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2021 - 20 CE 21.2778
    Durch die Konzentration des Rechtsschutzes soll eine unnötige oder eventuell mehrfache Inanspruchnahme der Gerichte in derselben Sache vermieden werden, um Prozessverzögerungen entgegenzuwirken und eine effektive und zügige Erreichung des Prozessziels zu gewährleisten (BVerwG, U.v. 1.9.2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368; BayVGH, B.v. 18.12.2019 - 20 BV 18.2645 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2022 - 14 ME 258/22

    Impfpflicht; Nachweispflicht; Verwaltungszwang; Zwangsgeld; Zwangsmittel

    Dem Antragsgegner ist des Weiteren zuzugeben, dass in der Literatur und in der Rechtsprechung zu § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG - wohl im Anschluss an die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 19/13452, S. 30) - ausdrücklich die Auffassung vertreten wird, dass es sich bei der Anforderung nach § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG um einen Verwaltungsakt handelt und die Vorlagepflicht insbesondere mit Zwangsgeld durchgesetzt werden kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 7.7.2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rn. 9; Gerhardt, Infektionsschutzgesetz, 5. Aufl. 2021, § 20 Rn. 124; Gebhard, in: Kießling, Infektionsschutzgesetz, 2. Aufl. 2021, § 20 Rn. 61; differenzierend: BayVGH Beschl. v. 29.12.2021 - 20 CE 21.2778 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 21.09.2023 - 20 CS 23.1432

    Überwiegend erfolgloser Eilantrag gegen die Anforderung eines

    Da die gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit nur im Hinblick auf Verwaltungsakte in Betracht kommt (vgl. etwa Schoch in Schoch/Schneider, VerwR, Stand August 2022, § 80 VwGO Rn. 37), dürfte es sich bei der Anordnung zur Beibringung eines Nachweises im Sinne des § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG (jedenfalls) seit der o.g. Gesetzesänderung aus systematischen Gründen um einen selbständig angreifbaren Verwaltungsakt nach Art. 35 Satz 1 BayVwVfG handeln (anders dagegen noch BayVGH, B.v. 29.12.2021 - 20 CE 21.2778 - BeckRS 2021, 43061 zur vorherigen Rechtslage).
  • VG Bayreuth, 14.11.2022 - B 7 S 22.1038

    Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes bei Schülern, medizinische

    Insbesondere handelt es sich vorliegend - anders als in der vom BayVGH mit Beschluss vom 29.12.2021 (Az.: 20 CE 21.2778 - juris) entschiedenen Konstellation - bei der angeordneten Nachweispflicht nicht um eine unselbständige Verfahrenshandlung in einem "Betretungsverbotsverfahren", sondern um einen eigenständigen Verwaltungsakt, der kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist und dessen Vollstreckung mit Mitteln des Verwaltungszwangs angedroht wurde (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 7.7.2021 - 25 CS 21.1651 - juris Rn. 9 ff.; OVG Magdeburg, B.v. 21.10.2021 - 3 M 134.21 - juris Rn. 12 ff.).

    Von daher bedarf es auch keiner weitergehenden Auseinandersetzung mit der Frage, ob nicht bereits die gem. § 73 Abs. 1a Nr. 7d IfSG statuierte Bußgeldbewährung bei Nichtvorlage des Nachweises eine unselbständige Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 VwGO ausschließt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 29.12.2021 - 20 CE 21.2778 - juris Rn. 6).

  • VG München, 01.08.2023 - M 26a S 23.2699

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Anforderung eines Masernschutznachweises und die

    Dabei handelt es sich - anders als in dem vom BayVGH mit Beschluss vom 29.12.2021 - 20 CE 21.2778 - juris entschiedenen Verfahren - vorliegend nicht um eine unselbständige Verfahrenshandlung, sondern um einen eigenständigen Verwaltungsakt.

    Seitens des BayVGH wurde in der genannten Entscheidung ausgeführt, dass in jedem Einzelfall zu klären sei, ob es sich bei einer zur gerichtlichen Überprüfung gestellten behördlichen Handlung um eine Verfahrenshandlung oder um eine verfahrensbeendende Sachentscheidung handelt (BayVGH, B. v. 29.12.2021 - 20 CE 21.2778 - juris Rn. 6).

  • VG Berlin, 11.09.2023 - 14 L 231.23

    Durchsetzung der Masernimpfpflicht

    Insbesondere liegt hier kein Fall vor, in dem die Aufforderungen zur Vorlage eines Nachweises über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern zugleich Voraussetzung für ein Betretungsverbot i. S. d. § 20 Abs. 12 Satz 4 IfSG sind (vgl. zu diesen Fällen Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. Dezember 2021 - 20 CE 21.2778 -, juris Rn. 5-6).
  • VG Minden, 06.11.2023 - 7 L 883/23
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rn. 9; Gerhardt, in: Gerhardt, IfSG, 6. Auflage 2022, § 20 Rn. 124; im Ergebnis auch: Gebhard, in: Kießling, IfSG, 3. Auflage 2022, § 20 Rn. 61; a.A.: Aligbe, in: BeckOK Infektionsschutzrecht, 17. Edition 8. Juli 2023, 1fSG, § 20 Rn. 259b; differenzierend: Bay. VGH, Beschluss vom 29. Dezember 2021 - 20 CE 21.2778 - juris; Nds. OVG, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 14 ME 258/22 -, juris Rn. 22.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 21. September 2023 - 20 CS 23.1432 -, juris Rn. 2, unter Aufgabe der Rechtsprechung im Beschluss vom 29. Dezember 2021 - 20 CE 21.2778 - juris -.

  • VG München, 12.06.2023 - M 26a S 23.2159

    Anforderung eines Nachweises über vollständigen Schutz gegen Masern, Ärztliche

    Dabei handelt es sich - anders als in dem vom BayVGH mit Beschluss vom 29.12.2021 - 20 CE 21.2778 - juris entschiedenen Verfahren - vorliegend nicht um eine unselbständige Verfahrenshandlung, sondern um einen eigenständigen Verwaltungsakt.

    Seitens des BayVGH wurde in der genannten Entscheidung ausgeführt, dass in jedem Einzelfall zu klären sei, ob es sich bei einer zur gerichtlichen Überprüfung gestellten behördlichen Handlung um eine Verfahrenshandlung oder um eine verfahrensbeendende Sachentscheidung handelt (BayVGH, B. v. 29.12.2021 - 20 CE 21.2778 - juris Rn. 6).

  • VG Minden, 06.11.2023 - 7 L 882/23

    Erfolgloser Eilantrag gegen Masernimpfung bei Schulkindern

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rn. 9; Gerhardt, in: Gerhardt, IfSG, 6. Auflage 2022, § 20 Rn. 124; im Ergebnis auch: Gebhard, in: Kießling, IfSG, 3. Auflage 2022, § 20 Rn. 61; a.A.: Aligbe, in: BeckOK Infektionsschutzrecht, 17. Edition 8. Juli 2023, 1fSG, § 20 Rn. 259b; differenzierend: Bay. VGH, Beschluss vom 29. Dezember 2021 - 20 CE 21.2778 - juris; Nds. OVG, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 14 ME 258/22 -, juris Rn. 22.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 21. September 2023 - 20 CS 23.1432 -, juris Rn. 2, unter Aufgabe der Rechtsprechung im Beschluss vom 29. Dezember 2021 - 20 CE 21.2778 - juris -.

  • VGH Bayern, 14.11.2023 - 20 CS 23.1937

    Anforderung eines Nachweises zum Impfschutz gegen Masern

    Da die gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit nur im Hinblick auf Verwaltungsakte in Betracht kommt (vgl. etwa Schoch in Schoch/Schneider, VerwR, Stand August 2022, § 80 VwGO Rn. 37), dürfte es sich bei der Anordnung zur Beibringung eines Nachweises im Sinne des § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG (jedenfalls) seit der o.g. Gesetzesänderung aus systematischen Gründen um einen selbständig angreifbaren Verwaltungsakt nach Art. 35 Satz 1 BayVwVfG handeln (anders dagegen noch BayVGH, B.v. 29.12.2021 - 20 CE 21.2778 - BeckRS 2021, 43061 zur vorherigen Rechtslage).
  • VGH Bayern, 31.08.2023 - 20 CS 23.1436

    Nachweis zum Impfschutz gegen Masern

    Da die gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit nur im Hinblick auf Verwaltungsakte in Betracht kommt (vgl. etwa Schoch in Schoch/Schneider, VerwR, Stand August 2022, § 80 VwGO Rn. 37), dürfte es sich bei der Anordnung zur Beibringung eines Nachweises im Sinne des § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG (jedenfalls) seit der o.g. Gesetzesänderung aus systematischen Gründen um einen selbständig angreifbaren Verwaltungsakt nach Art. 35 Satz 1 BayVwVfG handeln (anders dagegen noch BayVGH, B.v. 29.12.2021 - 20 CE 21.2778 - BeckRS 2021, 43061 zur vorherigen Rechtslage).
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